Es bleibt bei zehn Kandidaten für die Bürgermeister-Wahl

(pm) Die Gemeindewahlleitung zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Barlachstadt Güstrow wurde am 05.11.2024 darüber in Kenntnis gesetzt, dass über das Vermögen der Einzelbewerberin, Frau Christiane Held, am 21.06.2024 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Diese Tatsache war weder der Gemeindewahlleitung noch dem Gemeindewahlausschuss bekannt, als über die Zulassung des Wahlvorschlags entschieden wurde. Frau Held hat – wie alle Bewerberinnen und Bewerber – angegeben, dass sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und nicht überschuldet ist. Hinweise, die Zweifel an der Richtigkeit der Angaben gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor. Der Wahlvorschlag wurde daher zugelassen.

Diese Zulassungsentscheidung ist rechtlich bindend. Insbesondere kann der Wahlvorschlag weder nachträglich zurückgewiesen noch freiwillig zurückgezogen werden. Die Wahl ist daher wie geplant mit den bereits gedruckten und im Rahmen der Briefwahl im Umlauf befindlichen Stimmzetteln durchzuführen.